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> Wenn die was anderes sagen, mache ich den Laden hier zu. :-)
> Grüße
> Julian
Also, hier die Antwort :-) (schnell, was?)
Sehr geehrte Frau ...,
vielen Dank für Ihre Anfrage bei der WAHRIG-Sprachberatung.
> Ich bin mal wieder unsicher in einer Sache...
> Und zwar heißt es in einem Aufsatz zur Gesamtschule:
> Die Bildungsgänge sollen für alle Schülerinnen und
> Schüler bis zum Ende der Sekundarstufe I offen
> gehalten werden.
> Heißt es nun "offen gehalten" oder "offengehalten"?
> Sie sollen doch geöffnet bleiben, zugänglich - das
> wäre doch "offen halten" - andererseits könnte
> man sagen, es ist übertragene Bedeutung, es ist ja
> nicht so was wie ein Fenster oder eine Tür. Können
> Sie es definitiv sagen, wie es richtig ist? Oder ist
> vielleicht beides richtig?
Wenn sich die Gesamtbedeutung der Verbindung aus "offen" und einem Verb
("bleiben", "halten") nicht aus den einzelnen Bestandteilen bestimmen
lässt, sondern eine neue Bedeutung entsteht (Idiomatisierung), schreibt
man zusammen:
Das ist nicht die einzige Frage, die offenbleibt
('ungeklärt ist').
Die Bildungsgänge sollen für alle Schülerinnen
und Schüler bis zum Ende der Sekundarstufe I
offengehalten werden ('ohne Einschränkung der
Möglichkeiten zur Verfügung stehen').
In Ihrem Beispiel ist also von einer Idiomatisierung auszugehen, weshalb
die Zusammenschreibung korrekt ist.
Den zuständigen § 34 (insbesondere Abschnitt 2.2) können Sie in »WAHRIG.
Die deutsche Rechtschreibung« auf Seite 54-55 nachlesen.
Mit freundlichen Grüßen
...
Da bin ich aber wirklich froh, Julian, dass uns dieses Forum erhalten bleibt :-)))
LG Andrea